Kurzprofil
Unsere Kanzlei steht seit 1995 für konsequente Interessenvertretung und zuverlässige anwaltliche Beratung in Griechenland. Unsere besondere Kompetenz liegt im Bereich Verkehrsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Rath ist zugelassen bei den deutschen Gerichten (außer BGH) sowie am AG / LG / OLG Thessaloniki und Areopag Athen und betreut auch gewerbliche Mandate. Kanzleimitarbeiter übernehmen regelmäßig Vertretungen in ganz Nordgriechenland und auch in Athen.
Stand: 05 / 2012


