Ausgangssperre wegen Coronavirus-Epidemie in Griechenland
(Stand 25.03.2020)
Ab Montag, den 23.03.2020 und vorerst bis zum 06.04.2020 gilt in Griechenland eine allgemeine Ausgangsperre mit Passierscheinpflicht. Dadurch kam das öffentliche Leben weitestgehend zum Erliegen.
Auch in Griechenland gilt also: Bleiben Sie zuhause!
Derzeit noch möglich sind Wege von und zur Arbeitsstätte, Lebensmitteleinkäufe, Apotheken- und Arztbesuche sowie sonstige notwendige Besorgungen (Gerichtstermine, Banken). Weiterhin sind erlaubt Gänge zu hilfebedürftigen Personen, das Ausführen von Hunden und sportliche Betätigung im Freien (max. zwei Personen mit einem Mindestabstand von 1,50m). In Pkws dürfen höchstens zwei Personen (inkl. Fahrer) befördert werden.
Durchführung der Ausgangssperre:
Es wird kontrolliert durch die Polizei (auch Passanten) und bei Verstößen gegen die Ausgangsperre drohen Geldstrafen ab 150 Euro (Passanten) und deutlich darüber bei Ladeninhabern, Repetitorien etc. Neben einem Ausweisdokument im Original muss bei jedem Ausgang ein Passierschein mitgeführt werden, der (in griechischer Sprache) online heruntergeladen werden kann unter https://forma.gov.gr/ . Ferner sind die Scheine per SMS an die Nummer 13033 erhältlich (nur griechische Handynummer).
Sollten Sie in Griechenland erkrankt sein und den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, dann bleiben Sie zu Hause und rufen Sie bitte eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale griechische Gesundheitsbehörde (EODY - National Public Health Organization) an unter 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen beraten. Die EODY hat auch die Tel-Nr. (0030) 210 521 2054 und (0030) 210 521 2000.
Hinweise in deutscher Sprache zum Coronavirus in Griechenland / Reise- und Ausgangsbeschränkungen finden Sie >hier auf der Seite der deutschen Botschaft Athen
sowie >hier beim zuständigen Gesundheitsministerium in griechischer Sprache.